1. Genannter Hund soll während der angegebenen Zeit in der Hundepension Göppingen untergebracht werden.
Die Hundepension verpflichtet sich, diesen ordentlich unterzubringen und zu versorgen.
2. Preise:
Es gelten die im Internet veröffentlichte Preise.
An- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet, sofern die Unterbringung an beiden Tagen zusammen nicht
mehr als 24 Stunden beträgt. Zahlbar abzüglich des Anzahlungsbetrags bei Abgabe des Hundes.
3. Definition der Sonderleistungen:
4. Bei Tagesbetreuung wird ein Betreuungsvertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftige Aufenthalte, außer bei einer Urlaubsbetreuung, dann wird ein neuer Vertrag geschlossen.
5. Wird bei wiederholter Betreuung kein weiterer Vertrag geschlossen, gelten die Bedingungen wie im vorigen Vertrag vereinbart.
6. Als Futter wird das der Firma BOSCH gegeben. Benötigt ein Hund besonderes Futter (Diät o.ä), ist dieses vom
Besitzer mitzubringen.
7. Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn:
8. Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig
mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthalts behalten wir uns vor, bei voll belegter
Pension, den Hund in anderen Räumlichkeiten unterzubringen.
9. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer
verlängert, ist die Hundepension GP berechtigt, nach einer Übergangszeit von 8 Tagen, den Hund weiterzuvermitteln bzw. woanders unterzubringen. Dadurch entstehende Kosten werden dem Besitzer belastet.
10. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift oder durch zustimmen dieser Bedingungen im Onlineformular, dass sein Hund mindestens eine 5-fach Impfung, möglichst auch eine Impfung gegen Zwingerhusten hat (Impfpass bitte mitbringen) und eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung besteht.
11. In den Monaten Mai bis September sind die Hunde vom Besitzer mit entsprechendem Mittel (EX-SPOT o.ä.)
gegen Zecken und Flöhe zu behandeln. Eine regelmäßige Entwurmung gilt als selbstverständlich.
12. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unsere Wahl übernommen wird. Die dadurch entstehenden
Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes
ebenso die dadurch entstehenden Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
13. Die Hundepension GP mit allen Mitarbeitern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
14. Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen. Bringen sie bitte deshalb außer einem
Halsband und dem Impfpass nichts mit.
15. Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 30,00 EUR Entschädigungsaufwand zu
bezahlen. Bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin beläuft sich die
Entschädigung auf den kompletten Anzahlungsbetrag, soweit die Hundepension Göppingen im reservierten Zeitraum
nicht ausgebucht ist.
Die Hundepension GP hält die Hunde nicht in Einzelzwingern, sondern in Gruppen. Dem Besitzer sind Vorteile wie auch
mögliche Risiken (Beißereien) bekannt und er gibt mit seiner Unterschrift bzw. dem Absenden der Onlinereservierung dafür sein Einverständnis.
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